Verfahrensarten

Die grundsätzlichen Verfahren für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind das Offene Vergabeverfahren sowie das Beschränkte Vergabeverfahren. Der Auftraggeber kann hierbei frei wählen, ob er das Offene oder das Beschränkte Verfahren wählt.

Nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen kann der Auftraggeber die folgenden Arten des Verfahrens für die Vergabe öffentlicher Aufträge anwenden:

  • das Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung,
  • das Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung,
  • das Verfahren des wettbewerblichen Dialogs,
  • das Verfahren der freihändigen Vergabe,
  • das Verfahren der Preisanfrage, sowie,
  • das Verfahren im Wege einer elektronischen Auktion.

Die durch den Auftraggeber erstellten „Verdingungsunterlagen“ (polnisch: specyfikacja istotnych warunków zamówienia) stellen das wichtigste Dokument während des Verfahrens über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags dar, dessen Inhalt es den Auftragnehmern ermöglicht, entsprechende Angebote abzugeben.

Der Auftraggeber ist in den folgenden Verfahren verpflichtet, „Verdingungsunterlagen“ zu erarbeiten: im Offenen und Beschränkten Vergabeverfahren, im Verhandlungsverfahren mit und ohne Bekanntmachung, im Verfahren der Preisnachfrage sowie im Wettbewerblichen Dialog.

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