Das beschränkte Vergabeverfahren

Das Beschränkte Vergabeverfahren zeichnet sich dadurch aus, dass sich alle interessierten Bieter zunächst um die Teilnahme am Vergabeverfahren bewerben können.

Das Verfahren ist hier somit in zwei Etappen unterteilt: den Teilnahmewettbewerb, im Rahmen dessen die Eignung der sich bewerbenden Bieter geprüft wird – erste Etappe – und nach der Abgabe der Angebote die Auswahl des günstigsten Angeboteszweite Etappe.

Bekanntmachung

Wenn der Wert des Auftrags die EU-Schwellenwerte nicht erreicht, veröffentlicht der Auftraggeber die Bekanntmachung über die Auftragsvergabe im polnischen Bulletin der öffentlichen Aufträge. Erreicht oder übersteigt der Auftragswert die EU-Schwellenwerte, hat der Auftraggeber die Bekanntmachung über die Auftragsvergabe dem Amt für offizielle Bekanntmachungen der Europäischen Gemeinschaft zu übersenden.

Das Beschränkte Vergabeverfahren beginnt mit der entsprechenden Bekanntmachung am Sitz sowie auf der Internetseite des Auftraggebers, jedoch erst nach der Übermittlung der Bekanntmachung an das polnische Bulletin oder das Amt für offizielle Bekanntmachungen der Europäischen Gemeinschaft.

Darüber hinaus hat der Auftraggeber auch hier zwei weitere Möglichkeiten, interessierte Bieter über den Beginn des Beschränkten Vergabeverfahrens zu informieren: über die Veröffentlichung der Bekanntmachung in einer Tageszeitung oder einer landesweiten Zeitschrift oder über die unmittelbare Kontaktaufnahme zu den Bietern, die ihm bekannt sind und die im Rahmen ihrer Gewerbetätigkeit Lieferungen erbringen, Dienstleistungen oder Bauarbeiten ausführen, die Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrags sind.

Frist für die Abgabe der Anträge auf Zulassung zum Vergabeverfahren

Wenn der Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt, legt der öffentliche Auftraggeber eine Frist für die Abgabe der Anträge auf Zulassung zum Vergabeverfahren fest, die die notwendige Zeit für die Vorbereitung des Antrages berücksichtigt. Diese Frist darf nicht kürzer als 7 Tage sein – gerechnet ab der Veröffentlichung der Bekanntmachung im polnischen Bulletin der öffentlichen Aufträge.

Wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, darf die Frist zur Abgabe der Anträge auf Zulassung zum Vergabeverfahren nicht kürzer als 30 Tage sein, wenn die Bekanntmachung dem Amt für offizielle Bekanntmachungen der Europäischen Gemeinschaft in elektronischer Form übermittelt wurde, und nicht kürzer als 37 Tage, wenn dem oben genannten Amt die Bekanntmachung auf andere Weise übermittelt wurde.

Abgabe der Angebote

Der Auftraggeber lädt zur Abgabe von Angeboten die Bieter ein, die die Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren erfüllen, jedoch in einer begrenzten Anzahl von mindestens 5 und maximal 20 Bietern.

Wenn der Auftragswert unter den EU-Schwellenwerten liegt, legt der öffentliche Auftraggeber eine Frist für die Abgabe der Angebote fest, die die notwendige Zeit für die Vorbereitung des Angebotes berücksichtigt. Diese Frist darf bei Lieferungen und Dienstleistungen nicht kürzer als 7 Tage – gerechnet ab dem Tag der Übermittlung der Einladungen zur Abgabe der Angebote – und im Falle von Bauarbeiten nicht kürzer als 14 Tage sein.

Wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, darf die Frist zur Abgabe der Angebote nicht kürzer als 40 Tage sein, gerechnet ab dem Tag der Übermittlung der Einladungen zur Abgabe der Angebote.

Sicherheitsleistung (Wadium)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, von den Bietern die Erbringung einer Sicherheitsleistung in der Höhe von maximal 3% des Auftragswertes zu verlangen, wenn der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder übersteigt. Ist dies nicht der Fall, besteht keine Verpflichtung, eine Sicherheitsleistung zu fordern, der Auftraggeber kann dies aber tun.

Die Sicherheitsleistung kann u. a. in der Form von Geld oder einer Bank- oder Versicherungsgarantie erbracht werden. Die zu erbringende Sicherheitsleistung muss immer als konkreter Geldbetrag angegeben sein und in polnischen Zloty ausgedrückt werden.

Benötigen Sie weitergehende Informationen?

Rufen Sie uns an (0048 /22/ 854 29 10) oder senden Sie uns eine Nachricht!

Beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.